Petition gegen den Reiterhof in Percha gescheitert
Bereits am 9.November 2009 hatte Christiane Falk, die damalige Ortsvorsitzende der SPD Starnberg, eine Petition gegen den Reiterhof in Percha eingereicht. Fast zeitgleich mit Hr. Fieger, einem Bürger aus Starnberg, der persönlich auch mit einer Petition die Vorgehensweise der Bayerischen Staatsregierung überprüft haben wollte.
Im Regelfall muß eine eingereichte Petition nach 3 Monaten behandelt worden sein. Ende März haben wir auf unsere Nachfragen hin und mit Unterstützung des SPD Landtagsabgeordneten, Prof.Dr. Peter Paul Gantzer eine Zwischenmeldung des Innenminister Herrmann erhalten, in der er um Geduld bittet, da es sich um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt.
Am Mittwoch, 7. Juli 2010 war es dann soweit. Die beiden Petitionen wurden dem Petitionsausschuß vorgelegt. Die Berichterstatter waren sehr gut vorbereitet und in Telefongesprächen vorab konnte Chrisitane Falk noch Erläuterungen zum vorliegenden Fall geben.
Doch leider mußte die Petition abgewiesen werden.
Kurz zur Vorgeschichte:
Ein Unternehmer aus Pöcking hatte sich im Naturschutzgebiet in Percha Grundstücke gekauft und zum Teil gepachtet. Der von ihm eingereichte Bauantrag auf Erstellung eines umfangreichen Reiterhofes wurde vom Stadtrat abgelehnt. Das Landratsamt Starnberg hat auch diesen ablehnenden Bescheid bestätigt. Daraufhin wurde dem Unternehmer seitens der Regierung von Oberbayern eine Priviligierung erteilt (Genehmigung für landwirtschaftlich Betriebe, um auch im Außenbereich oder im Landschaftsschutzgebiet bauen zu dürfen). Mit dieser Priviligierung war es nun dem Unternehmer möglich, im von ihm erworbenen Landschaftsschutzgebiet massiv zu bauen.
Um Schlimmeres zu verhindern, beschloss der Bauausschuß, einen Bebauungsplan für dieses Gebiet aufzustellen, um dem nun möglichen Bau des Reiterhofes wenigstens ein paar kleine Riegel vorschieben zu können.
Und genau dieser Bebauungsplan hat nun die Petition zum Scheitern gebracht.
Kurz zur Begründung:
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, kann ein Petitionsausschuß ein im Rahmen eines bestehenden Bebauungsplanes errichteten Bau nicht für unrechtmäßig erklären.
Einzige Chance, gegen den Reiterhof vorzugehen, wäre demnach gewesen, nach Erteilung der Priviligierung gegen diese Erteilung zu klagen.
Persönliche Einschätzung
Sicher ist man hinterher immer schlauer und hätte u.U. genau wissen können, was zu tun gewesen wäre. Die Begründung der Rechtssicherheit leuchtet mir ein und ist auch nachvollziehbar.
Doch sollte man sich zwei Fragen stellen, die unabhängig davon überlegt werden müßten
1.) Unsere Demokratie basiert auch auf dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht.
Wenn eine Kommune sich gegen ein Bauvorhaben ausspricht und dies vom Landratsamt sogar noch bestätigt wird, darf diese Planungshoheit nicht seitens der Staatsregierung ausgehebelt werden. Egal, welche Mittel hierfür zur Verfügung stehen.
2.) Die Möglichkeit der Erteilung einer Privilligierung wurde geschaffen, um Landwirten, die über Grundbesitz in sensiblem Gebiet verfügen, zu ermöglichen, ihre Existenz auch durch Ausweitung und Bebauung zu sichern. Dies ist richtig und macht auch Sinn.
Dass diese Möglichkeit auch für Pferdebetriebe zur Verfügung steht, in deren Vordergrund ein Schulbetrieb steht, Veranstaltungen geplant werden und diese bislang noch nicht einmal im Gemeindegebiet mit ihrem Betrieb ansässig sind, halte ich für eine sehr großzügige und gutwillige Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift.