01.10.2006

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Brandlberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die SPD Stadtratsfraktion beantragt in der o.g. Angelegenheit dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen folgenden Vorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen. 

  1. Der Stadtrat signalisiert, vorbehaltlich des Abschlusses eines entsprechenden Städtebaulichen Vertrags zur Finanzierung einer Lärmschutzeinhausung an der geplanten, zweispurigen Ostumgehung durch die Nutznießer der Flächennutzungsplanänderung, die grundsätzliche Bereitschaft zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich zwischen der Trasse der Ostumgehung, der Grünthaler Straße, dem Brandlberg und dem bestehenden Bahnübergang an der Straße Wutzlhofen mit dem Ziel eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt umgehend mit den Grundstückseigentümern der o.g. Grundstücke in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, im Gegenzug zur Ausweisung dieser Flächen als Wohngebiet im Rahmen städtebaulicher Verträge die Finanzierung des Differenzbetrags zwischen einem konventionellen Lärmschutz (Lärmschutzwände/-wälle) und einer Einhausung der geplanten zweispurigen Ostumgehung im Bereich Konradsiedlung/Brandlberg sicherzustellen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt dem Stadtrat vor einem Beschluss zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung über das Ergebnis dieser Verhandlungen zu berichten.

Begründung:

Das Gelände westlich der Bebauung Brandlberg bis zur Trasse der geplanten zweispurigen Ostumgehung bietet sich grundsätzlich, vorbehaltlich entsprechender schallschutztechnischer Maßnahmen als Wohnbaugebiet an. Die notwendigen Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kindergärten, ÖPNV- und Straßenanbindung im Bereich Brandlberger-/Grünthalerstraße) sowie Ver- und Entsorgungsleitungen sind vorhanden.

Im jetzigen Planungsstadium der Ostumgehung besteht noch die Möglichkeit hinsichtlich der Lärmschutzeinrichtungen so zu planen, dass die Ausweisung dieses Bereichs als Wohnbaufläche möglich wird.

Voraussetzung hierfür wäre aus Sicht der SPD Stadtratsfraktion, dass im Rahmen es städtebaulichen Vertrags die Mehrkosten zwischen der derzeitigen Lärmschutzplanung der Stadt und einem optimalen Lärmschutz mittels Einhausung der Ostumgehung von den begünstigten Grundstückseigentümern übernommen würden. Eine Übernahmeverlangen für den vollen Differenzbetrags wäre auch unter Billigkeitsgesichtspunkten zu rechtfertigen, da eine Baugebietsausweisung ausschließlich im Interesse des/der Grundstückseigentümer liegen würde.

Die Planungsvariante mit Einhausung der Straße würde sich zudem auch positiv hinsichtlich einer zeitnahen Realisierung der Straßenplanung auswirken, da die Zahl von Einwendungen und Rechtsmitteleinlegungen deutlich niedriger ausfallen dürfte als ohne Einhausung.

Mit freundlichen Grüßen 

gez. 

Joachim Wolbergs                           Initiative:      Norbert Hartl

Fraktionsvorsitzender                                           Norbert Hauner

   

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