| 01.10.2006 |
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Brandlberg Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Die SPD Stadtratsfraktion beantragt in der o.g. Angelegenheit dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen folgenden Vorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung: Das Gelände westlich der Bebauung Brandlberg bis zur Trasse der geplanten zweispurigen Ostumgehung bietet sich grundsätzlich, vorbehaltlich entsprechender schallschutztechnischer Maßnahmen als Wohnbaugebiet an. Die notwendigen Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kindergärten, ÖPNV- und Straßenanbindung im Bereich Brandlberger-/Grünthalerstraße) sowie Ver- und Entsorgungsleitungen sind vorhanden. Im jetzigen Planungsstadium der Ostumgehung besteht noch die Möglichkeit hinsichtlich der Lärmschutzeinrichtungen so zu planen, dass die Ausweisung dieses Bereichs als Wohnbaufläche möglich wird. Voraussetzung hierfür wäre aus Sicht der SPD Stadtratsfraktion, dass im Rahmen es städtebaulichen Vertrags die Mehrkosten zwischen der derzeitigen Lärmschutzplanung der Stadt und einem optimalen Lärmschutz mittels Einhausung der Ostumgehung von den begünstigten Grundstückseigentümern übernommen würden. Eine Übernahmeverlangen für den vollen Differenzbetrags wäre auch unter Billigkeitsgesichtspunkten zu rechtfertigen, da eine Baugebietsausweisung ausschließlich im Interesse des/der Grundstückseigentümer liegen würde. Die Planungsvariante mit Einhausung der Straße würde sich zudem auch positiv hinsichtlich einer zeitnahen Realisierung der Straßenplanung auswirken, da die Zahl von Einwendungen und Rechtsmitteleinlegungen deutlich niedriger ausfallen dürfte als ohne Einhausung. Mit freundlichen Grüßen gez. Joachim Wolbergs Initiative: Norbert Hartl Fraktionsvorsitzender Norbert Hauner |