20.02.2006

Änderung der Geschäftsordnung des Beirates für Stadtgestaltung der Stadt Regensburg (Gestaltungsbeirat Regensburg – GBR)

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, das o.g. Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des zuständigen Stadtratsgremiums zu setzten.

Es wird vorgeschlagen folgende Beschlussformulierung zur Abstimmung zu stellen:

Geschäftsordnung des Beirates für Stadtgestaltung der Stadt Regensburg (Gestaltungsbeirat Regensburg – GBR) wird wie folgt geändert

  1. § 1 erhält folgende Fassung:
    “§ 1
    Der GBR hat die Aufgabe, die ihm nach vorheriger Unterrichtung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten zu überprüfen und zu beurteilen. Gegebenenfalls benennt er Hinweise und Kriterien zur Erreichung dieses Ziels.“
  2. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt zum 01.07.2006 in Kraft.

Begründung:

Der Gestaltungsbeirat wurde Mitte der 90er Jahre eingerichtet um die städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten von Bauvorhaben in Regensburg zu überprüfen und Ideen für Verbesserungen einzubringen. In den letzten Sitzungen des Gestaltungsbeirates wurden jedoch wiederholt Bebauungskonzepte und Großprojekte zur Beratung vorgelegt, ohne dass der Stadtrat davon vorher in irgendeiner Weise Kenntnis erlangt hatte. Beispielhaft darf auf die Planung einer Wohnbebauung mit ca. 100 Wohneinheiten an der Messerschmittstraße, die Neugestaltung des Alex-Centers und die Bebauung des Stobäusplatzes hingewiesen werden. Der MZ vom 15.02.2006 durfte man entnehmen, dass die Umwandlung eines Gewerbegebietes in ein Wohngebiet (Druckgusswerk Wolf) offenbar nur noch von der Zustimmung des Gestaltungsbeirats am 23. März abhängt.

Es muss vor diesem Hintergrund deutlich daran erinnert werden, dass nach den Baugesetzen die Planungshoheit bei der Stadt und damit beim zuständigen Entscheidungsgremium, dem Stadtrat, liegt.

Der Gestaltungsbeirat hat nach unserer Einschätzung seine Beratungsaufgabe auszuführen, ohne durch Entscheidungen und/oder Empfehlungen in die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Stadtrates einzugreifen oder Stadtratsentscheidungen zu präjudizieren oder gar zu ersetzen.

Die Frage der Umwandlung eines Gewerbegebiets in ein Wohngebiet (Fall Druckgusswerk Wolf) ist zum Beispiel, ebenso wie die Frage der Zulassung großflächigen Einzelhandels am Stobäusplatz, eine zunächst ausschließlich stadtplanerische Frage. Der Gestaltungsbeirat ist jedoch nur für städtebauliche, architektonische und gestalterische Fragen zuständig. In einer Behandlung der Planungen Druckgusswerk Wolf im Gestaltungsbeirat, vor einer Grundsatzentscheidung des Stadtrates zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes sehen wir eine eindeutige Kompetenzüberschreitung des Gestaltungsbeirats und eine rechtlich nicht vertretbare Einmischung in originäre Aufgaben des Stadtrates.

Die Entscheidungen (Zurückstellung, Wiedervorlage) und „bindende“ Empfehlungen des Gestaltungsbeirats (Vorstellung mehrerer Alternativplanungen, Wettbewerbe usw.) sind für Investoren teils mit erheblichem Zeit- und Geldaufwand verbunden. Andererseits begründet eine positive Festlegung des Gestaltungsbeirats zu einem Projektvorschlag beim Bauwerber eine gewisse Erwartungshaltung für den Ausgang der späteren Stadtrats- bzw. Verwaltungsentscheidung.

Dabei darf nicht vernachlässigt werden, dass der Stadtrat gegenüber der Öffentlichkeit in der politischen Verantwortung für städtisches Handeln und damit auch für das Handeln des Gestaltungsbeirats steht. Aus dieser Tatsache ist unverzichtbar ein Informationsrecht des Stadtrates, über die dem Gestaltungsbeirat vorzulegenden Projekte abzuleiten. Aufgrund der Sitzungsdichte des zuständigen Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen entstehen daraus im Grundsatz auch keine zeitlichen Verzögerungen.

gez.

Joachim Wolbergs

Fraktionsvorsitzender
   

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