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SPD in Stadt und Landkreis
Regenburg beschließt gemeinsame „Leitsätze zur Verkehrsentwicklung
in der Region Regensburg“
Liebe Mitbürgerinnen und
Mitbürger
auf
Einladung der SPD-Stadtratsfraktion und der SPD-Kreistagsfraktion
haben die Mandats- und Funktionsträger/innen der SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg einstimmig die nachfolgenden „Leitsätze zur
Verkehrsentwicklung in der Region Regensburg“ verabschiedet.
Die
SPD von Stadt und Landkreis Regensburg hat damit in diesem für die
weitere positive Entwicklung unserer Region existentiellen
Themenfeld ein weiteres Mal über kommunale Grenzen hinweg in
konstruktiver politischer Sacharbeit Entwicklungschancen und
Problemlösungsmöglichkeiten in einem nicht einfachen Themenbereich
aufgezeigt.
Trotz der an manchen Punkten unterschiedlichen Grundinteressen von
Stadt und Landkreiskommunen war es dabei vor dem Hintergrund der
Erkenntnis, dass die Verkehrsprobleme der Region, von Stadt und
Landkreis Regensburg, nur gemeinsam gelöst werden können, möglich,
realisierbare und zielführend wirksame Kompromisslinien für die
Verkehrsentwicklung der Region zu finden. Wir sehen in diesen
Leitsätzen zur Verkehrsentwicklung eine tragfähige Basis um rasch
die notwendigen Maßnahmen und Planungen einleiten zu können.
für
die Stadtratsfraktion
Joachim Wolbergs
Fraktionsvorsitzender
für die Kreistagsfraktion
Sepp Weitzer und Anna-Maria Förstner
Fraktionsvorsitzende
Leitsätze zur Verkehrsentwicklung in
der Region Regensburg
1. Präambel:
Die positive Entwicklung der Region
Regensburg in den letzten Jahren wirft in verschiedenen Bereichen
Fragen auf, die nur durch gemeinsames Handeln von Stadt und
Landkreis Regensburg gelöst werden können.
Einer dieser Themenkomplexe ist die
Verkehrsentwicklung in der Region Regensburg. In dieser Frage kann
keine der Gebietskörperschaften für sich allein betrachtet Lösungen
erreichen. Nur im Zusammenspiel aller kommunalen Entscheidungsträger
aus Stadt und Landkreis Regensburg mit den Behörden des Freistaats
und des Bundes sind hier Lösungen denkbar.
Vor dem Hintergrund dieser
Überlegungen haben sich Vertreterinnen und Vertreter der SPD aus der
Stadt und dem Landkreis Regensburg auf Einladung der SPD
Stadtratsfraktion zu Verkehrsgesprächen getroffen um zur
Vorbereitung einer abgestimmten Haltung der SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg einen Entwurf für Leitsätze zur
Verkehrsentwicklung in der Region Regensburg zu erarbeiten.
2. Leitsätze zur Verkehrspolitik:
2.1 ÖPNV Schienenverkehr
2.1.1
Taktzeiten
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg befürwortet einen Ausbau des
Schienennahverkehrs mit Verbesserung der Taktfrequenz (mind. 30
Minuten-Takt) auf den vorhandenen Bahnstrecken zwischen Regensburg
und Schwandorf, Landshut, Straubing, Neumarkt und Kelheim.
Begründung:
In den vorhandenen Bahnstrecken bietet sich für die Region
Regensburg ein noch nicht ausreichend ausgeschöpftes Potenzial für
deutliche Attraktivitätssteigerungen beim ÖPNV. Voraussetzung dafür
ist eine Verbesserung des Angebots durch eine übersichtliche
Gestaltung des Fahrplanangebots im Wege einer verbesserten
Vertaktung, flankiert durch ein attraktives P+R-Angebot und
optimierte Umsteigeverbindungen zum Busangebot.
2.1.2
Regio-S-Bahn
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg schlägt mittelfristig den Aufbau eines
attraktiven Regio-S-Bahn-Systems für die Region Regensburg mit der
Schaffung von angemessenen P+R Angeboten an allen Bahnhaltepunkten
vor.
Begründung:
Siehe Begründung zu 2.1.1
2.1.3
Bahnhaltepunkte
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg befürwortet eine Reaktivierung der
Bahnhaltepunkte Burgweinting und Walhallastraße und begrüßt den
Umbau des Bahnhaltepunktes Sinzing.
Die SPD in Stadt und Landkreis Regensburg regt an, die Schaffung
weiterer Bahnhaltepunkte zu prüfen, u.a. in Zeitlarn und Wutzlhofen/Haslbach:
An den Bahnhaltepunkten im Stadtgebiet Regensburg (Prüfening,
Burgweinting und Walhallastraße) sind attraktive
Umsteigeverbindungen zu den innerstädtischen Buslinien einzurichten.
Begründung:
Die Bahn bietet beim Faktor Fahrzeit eine gegenüber
Individualverkehr und Bus vielfach (deutlich) bessere Alternative
(Beispiel: Regenstauf – Regensburg Hbf. 13 Minuten, Beratzhausen –
Regensburg Hbf. 18 bis 24 Minuten). Durch die Schaffung weiterer
Bahnhaltepunkte kann dieser Angebotsvorteil für einen neuen
Nutzerkreis erschlossen werden.
2.2.1
Buslinien im RVV-Gebiet
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg fordert eine Überprüfung des derzeitigen
Buslinienangebots im Umland auf Optimierungsmöglichkeiten.
Hierbei soll insbesondere die Einrichtung weiterer Schnelllinien mit
Anbindung an ein attraktives P&R Angebot sowie eine verbesserte,
bedarfgerechte Anpassung der Taktzeiten und Vertaktungen geprüft und
den Gremien des Regensburger Verkehrsverbunds zur Entscheidung
vorgelegt werden.
Diese Verbesserungen sind angezeigt, um das vorhandene
Fahrgastpotential für den ÖPNV besser zu erschließen.
Begründung:
Die Attraktivität des ÖPNV steht und fällt mit dem Zeitfaktor, d.h.
mit der Frage, welche zeitlichen Vor- und Nachteile sich gegenüber
dem Individualverkehr ergeben. Erfahrungen zeigen, dass bei einem
Umsteigen auf den ÖPNV geringfügige Fahrzeitverlängerungen gegenüber
dem Individualverkehr in Kauf genommen werden, diese sich jedoch in
einem sehr engen Rahmen bewegen müssen. Der Kostenfaktor hatte schon
bisher eine dem gegenüber nur nachrangige Bedeutung und dürfte,
angesichts der Kostenentwicklung im Individualverkehr weiter an
Bedeutung verlieren.
2.2.2
Steinerne Brücke als ÖPNV-Trasse
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg vertritt die Auffassung, dass die Steinerne
Brücke umgehend zu sanieren ist.
Nach Abschluss der Sanierung ist die Brücke wieder zu öffnen,
solange dies für ein angemessenes ÖPNV-Angebot notwendig ist.
Begründung:
Die Errichtung von Ersatzbrücken vor einer Sanierung der Steinernen
Brücke ist nicht realisierbar, da zum einen der Bauzustand einen
weiteren zeitlichen Aufschub der Sanierung nicht mehr zulässt und
zum anderen ein Brückenneubau sowohl auf der in der Überprüfung
befindlichen West- wie auch auf der Osttrasse auf absehbare Zeit
rechtlich gegen den öffentlich erklärten Bürgerwillen nicht
durchsetzbar ist. Eine vollständige Verlagerung des ÖPNV auf die
einzig denkbare Alternative, die Nibelungenbrücke, würde eine
deutliche Verschlechterung für den ÖPNV bedeuten und ist aus diesem
Grund nicht mit grundsätzlichen politischen Zielsetzungen der SPD
vereinbar.
2.2.3
Optimierung des innerstädtischen Liniennetzes
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg spricht sich mittelfristig für eine optimierte
Ergänzung und Fortentwicklung des derzeitigen innerstädtischen
Liniennetzes z. B. durch die Schaffung von zwei gegenläufig
verkehrenden „Ringlinien“ aus.
2.2.4
Verbesserung der Taktfrequenz und bedarfgerechte Ausweitung der
Verkehrszeiten
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg spricht sich für eine Verbesserung des
derzeitigen ÖPNV-Angebots durch einen Ausbau der Taktfrequenz und
eine fahrgastorientierte Ausweitung der Verkehrzeiten aus.
2.3
Stadtbahn
Die SPD in Stadt und Landkreis Regensburg spricht sich dafür aus,
weitere Überlegungen für die Neuerrichtung einer Stadtbahn
einzustellen. Die SPD in Stadt und Landkreis Regensburg setzt
stattdessen auf eine fahrgastorientierte Optimierung und
Verbesserung der derzeitigen ÖPNV-Angebots.
Begründung:
Eine Stadtbahn mit Infrastrukturkosten von 5 bis 9 Mio. Euro pro
Streckenkilometer und einem in Aussicht genommenen Streckennetz von
40 bis 50 Kilometern ist finanziell und wirtschaftlich auch
längerfristig in den Haushalten der beteiligten Kommunen nicht
darstellbar.
Bei der Stadtbahndiskussion ist auch zu berücksichtigen, dass ein
modernes Stadtbahnsystem etwas anderes ist als die Regensburger
Straßenbahn früher Prägung. Ein Stadtbahnsystem spielt seine
Vorteile nur dort aus, wo eine schnelle Beförderung der Fahrgäste
auf eigenen, straßenunabhängigen oder straßenbegleitenden Trassen
möglich ist. Diese Voraussetzungen wären in Regensburg über weite
Streckenbereiche nicht gegeben und auch nicht realisierbar, (z.B.
Donauparallele, Weißgerbergraben, Jakobstraße,
D.-Martin-Luther-Straße usw.). Ferner wäre zu berücksichtigen, dass
die Donauparallele absolut hochwassersicher sein müsste, weil sonst
im Hochwasserfall das ÖPNV System nicht mehr funktionsfähig wäre.
Auch wäre bei Großveranstaltungen im Altstadtbereich (Bürgerfest
usw.) der Bereich der Stadtbahntrassen vom Festgeschehen
freizuhalten, weil eine Umleitung, wie jetzt bei den Buslinien
üblich, nicht möglich wäre.
2.4
Individualverkehr – Straßen und Brücken
2.4.1
Sinzinger Nahverkehrsbrücke
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg spricht sich dafür aus, die Trasse für eine
Sinzinger Nahverkehrsbrücke und deren Anschlussstraßen
bauleitplanerisch zu sichern und damit die Option für eine solche
Brücke offen zu halten.
Begründung:
Eine Sinzinger
Nahverkehrsbrücke steht gegebenenfalls in Konkurrenz zum
ÖPNV-Angebot auf der Schiene.
Sie steht in der Priorität im
Vergleich zu vielen anderen Maßnahmen, die im Verkehrsgutachten
genannt werden, an nachrangiger Stelle, so dass allein aus
finanziellen Gründen mit einer kurz- bis mittelfristigen
Realisierung nicht gerechnet werden kann. Ungeachtet dessen sollte
die Trasse planungsrechtlich in den Flächennutzungsplänen der Stadt
Regensburg und der Gemeinde Sinzing gesichert werden um sich die
Option für diese Brücke offen zu halten, falls sie sich langfristig
als notwendig erweisen sollte.
2.4.2
Kneitinger Brücke
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg lehnt eine Kneitinger Brücke mit
innerstädtischer Anbindung an die Killermannstraße bzw.
Clermont-Ferrand-Allee ab.
Begründung
Die Brückenverbindung würde innerstädtisch mehrere Kindergärten und
Schulen massiv tangieren und ein erhebliches
Durchgangsverkehrsaufkommen in reine Wohngebiete leiten. Ferner
würde die Brücke eines der bedeutendsten innerstädtischen
Naherholungsgebiete (Donaupark) mit mehreren wohnungsnahen
Kinderspieleinrichtungen durchschneiden und damit massiv stören.
Darüber hinaus würde die innerstädtische Anbindung am östlichen Ende
Clermont-Ferrand-Allee quasi im nichts enden.
2.4.3
Parallelbrücken zur Pfaffensteiner Brücke
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg spricht sich für eine unverzügliche,
detaillierte Prüfung der technischen und finanziellen
Realisierbarkeit der im Verkehrsgutachten vom Juni 2005
vorgeschlagenen Parallelbrücken unmittelbar östlich und westlich der
Pfaffensteiner Brücke aus.
Den Belangen des Lärmschutzes für die Anlieger ist besonderes
Augenmerk zu schenken.
Begründung:
Die Notwendigkeit der Schaffung eines leistungsfähigen
Donauübergangs für den innerstädtischen Verkehr im Stadtwesten ist
unbestreitbar. Die A 93 (Pfaffensteiner Brücke) wird diese Aufgabe
auf Dauer nicht mehr erfüllen können, da bereits heute in
Spitzenlastzeiten deren Kapazitätsgrenzen überschritten werden. Der
Bau der vom Gutachter vorgeschlagenen Parallelbrücken kann, sofern
er bau- und verkehrstechnisch umsetzbar ist, unter Beibehaltung
gewachsener Verkehrsbeziehungen hier eine adäquate Lösung
darstellen. Es würde damit zudem die Möglichkeit für eine
Verbesserung des ÖPNV geschaffen (Stichwort: Ringlinie), die bei
einer anderen Lage einer weiteren Donauüberquerung nicht gegeben und
auch über die bestehende Autobahnbrücke nicht möglich wäre.
2.4.4
2-spurige Verlängerung der Osttangente zur B16 / Optimierung des
Knotens Nord (Lappersdorfer Kreisel)
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg fordert die Beschleunigung der Planung und den
Weiterbau der Osttangente zwischen der Schwabelweiser Brücke und der
B 16 im Bereich Haslbach.
Ferner ist die B 16 zwischen der
Einmündung der Osttangente und dem Knoten Nord zu ertüchtigen und
eine Umgestaltung des Knotens Nord mit einer verbesserten Abwicklung
der Verkehrsbeziehung zwischen A 93 (Nord) und B 16 anzustreben.
Den Belangen des Lärmschutzes, insbesondere für die Wohngebiete
am Brandlberg und in der Konradsiedlung ist dabei durch ein
optimales Lärmschutzkonzept für die neue Osttangente Rechnung zu
tragen.
Begründung:
Die Weiterführung der Osttangente ist ein lange überfälliger
Lückenschluss im Straßennetz des Stadtnordens und dient vorrangig
der Verknüpfung des städtischen Gewerbegebietes Haslbach mit den
Gewerbe- und Industriegebieten im Stadtsüdosten. Darüber hinaus kann
dadurch auch eine gewisse Verkehrsentlastung im Bereich der Amberger
Straße, des Pfaffensteiner Tunnels und der Pfaffensteiner Brücke
erreicht werden, wenn die Anbindung an den Knoten Nord und die A 93
über die B 16 optimiert wird.
Die Frage des Lärmschutzes ist für die Akzeptanz dieser
Straßenverbindung von hoher Bedeutung, weshalb an die Qualität des
Lärmschutzes auch mit Blick auf die besonderen topographischen
Gegebenheiten hohe Anforderungen zu stellen sind.
2.4.5 Sallerner Regenbrücke
Die SPD in
Stadt und Landkreis Regensburg sieht die Errichtung einer 2-spurigen
Sallerner Regenbrücke (zzgl. Busspuren) nur im Kontext mit dem
vorherigen Bau der Osttangente (vgl. 2.4.4), einer Lösung der
Lärmschutzproblematik an der Nordgaustraße (vollständige Einhausung
im Bereich Reinhausen/Im Gschwander) und einem kreuzungsfreien
Ausbau der Kreuzung Frankenstraße-Walhallaallee/Nordgaustraße als
denkbar an.
Begründung:
Neben der Tatsache, dass diese Brücke eine wichtige
Frischluftschneise im Stadtnorden durchqueren würde besteht bei
Errichtung dieser Brücke die Gefahr, dass bei prognostizierten
34.000 Fahrzeugen pro Tag (in 2020) mit hohem LKW-Anteil quasi
hinsichtlich des Verkehrsaufkommens eine zweite Stadtautobahn
entstehen könnte. Es wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen, dass ein erheblicher Anteil des überörtlichen, auch
LKW-Verkehrs, von der A 93 (Weiden/Hof) zur A 3 (Straubing/Passau)
von der Autobahn durchs Stadtgebiet ausweichen würde. Unter diesem
Gesichtspunkt kann diese Brücke isoliert betrachtet nicht als
langfristig tragfähige und verträgliche Lösung der Verkehrsprobleme
der Region Regensburg gesehen werden. Der Bau dieser Brücke ist für
die innerstädtischen Verkehrbeziehungen allenfalls dann in
akzeptabler Weise darstellbar, wenn vorher der Bau der Osttangente
mit verbesserter Anbindung an den Knoten Nord über die B16 erfolgt
ist und im Zuge eines vorherigen, kreuzungsfreien Ausbaus der
Kreuzung Frankenstraße-Walhallaallee/Nordgaustraße der
Linksabbiegeverkehr von der Nordgaustraße zur Walhallaallee
unproblematisch abgewickelt werden kann. Der Bau der Sallerner
Brücke ohne vorherigen Umbau dieser Kreuzung würden eine
Zusammenbruch des Verkehrs mit entsprechenden Rückwirkungen auch auf
den ÖPNV provozieren, da diese heute bereits an der Kapazitätsgrenze
angekommene Kreuzung weiteres, zusätzliches Verkehrsaufkommen,
insbesondere in den Linksabbiegebeziehungen, nicht bewältigen kann.
2.4.6
Südspange zwischen A 93 und A 3
Die SPD in Stadt und Landkreis Regensburg hält eine Südspange,
ausgehend von der BAB A 93 – AS Bad Abbach – zur BAB A 3 im Bereich
Neutraubling/Rosenhof für notwendig, um das Autobahnkreuz Regensburg
(A93/A3) und den Verkehrsknoten Obertraubling zu entlasten.
2.5
Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen
2.5.1
Verkehrsleitsystem auf der A 93
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg fordert die umgehende Realisierung einer
aktiven Streckenbeeinflussungsanlage an der A 93 zwischen den
Anschlussstellen Schwandorf-Süd bzw. Hausen und Regensburg um
dadurch eine Zuflussregulierung durch variable, verkehrsangepasste
Geschwindigkeitsbeschränkungen zu ermöglichen.
Der Freistaat Bayern ist aufzufordern die notwendigen Planungen für
diese, in seinem alleinigen Entscheidungsbereich liegende Maßnahme
zu beschleunigen.
Begründung:
Die Einrichtung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen mit variabler,
verkehrsabhängiger Geschwindigkeitsbegrenzung haben sich z.B. in
Bayern auf den Autobahnen im Raum München bzw. Nürnberg bewährt. Es
ist deshalb unverständlich, weshalb der Freistaat Bayern nicht schon
längst zu diesem Mittel der Verkehrslenkung auf der hoch belasteten
Autobahn im Raum Regensburg gegriffen hat. Anders als der Gutachter
sieht die SPD in Stadt und Landkreis Regensburg die Notwendigkeit,
diese Verkehrsbeeinflussung in einem deutlich weiteren Umfeld
einzusetzen, da sonst die Gefahr einer nur ungenügenden Wirksamkeit
(zur Stauvermeidung) besteht und ein Ausweichen ab der
Anschlussstelle Regenstauf nicht ausgeschlossen werden könnte.
2.5.2
Verkehrsleitsystem auf der A 3
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg spricht sich dafür aus, mittelfristig auf der A
3 eine aktive Streckenbeeinflussungsanlage zwischen den
Anschlussstellen Laaber und Neutraubling und zwischen der AS
Rosenhof und dem AK Regensburg aufzubauen um dadurch eine
Zuflussregulierung zum Autobahnkreuz Regensburg durch variable,
verkehrsangepasste Geschwindigkeitsbeschränkungen zu ermöglichen.
Der Freistaat Bayern ist aufzufordern, die notwendigen Planungen für
diese in seinem alleinigen Entscheidungsbereich liegende Maßnahme in
Angriff zu nehmen.
Begründung:
Es steht zu erwarten, dass mittelfristig die jetzt bestehenden
statischen Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht mehr ausreichend
sind um den Verkehrsfluss auf der A 3 im Raum Regensburg zu
gewährleisten. Deshalb sollten die entsprechenden Vorarbeiten für
eine mittelfristig angelegte Realisierung eines variablen
Verkehrsbeeinflussungssystems durchgeführt werden.
2.5.3
Zuflussbegrenzungsanlage zur A 93 (Ampel) – AS Regensburg Nord
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg lehnt derzeit eine Zuflussbegrenzungsanlage
(Zufahrtsampel) an der Anschlussstelle Regensburg Nord (Richtung
Holledau) ab, da diese zu einer Verlagerung des Verkehrs in der
Morgenspitze (zwischen 7 und 8 Uhr) in die Lappersdorfer Straße mit
negativen Auswirkungen auf den ÖPNV führen würde.
Begründung:
Die Einrichtung der von Gutachter genannten Zuflussbegrenzungsanlage
(Ampel) an der Einfahrt zur A 93 (Fahrtrichtung Holledau) am Knoten
Nord, würde die Leistungsfähigkeit dieser Zufahrt so stark
reduzieren, dass eine massive Verkehrsverlagerung auf die
Lappersdorfer Straße zu erwarten wäre. Dies hätte zur Folge, dass es
zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen der dort verlaufenden ÖPNV
Linien käme. Verschlechterungen für den ÖPNV sind jedoch nicht
hinnehmbar.
2.5.4
Zuflussbegrenzungsanlagen zur A 93 (Ampeln) im Stadtgebiet – AS
West, AS Prüfening, AS Pfaffenstein
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg lehnt derzeit Zuflussbegrenzungsanlagen
(Zufahrtsampeln) an den genannten Anschlussstellen ab.
Begründung:
An diesen Anschlussstellen zur A 93 im Stadtgebiet müsste vor einer
Entscheidung zur Errichtung von Zuflussbegrenzungsanlagen der
schlüssige Nachweis geführt sein, dass sich dadurch keine spürbar
nachteiligen Verkehrsverlagerungen ins städtische Straßennetz
einstellen. Insbesondere dürften durch solche
Zuflussbegrenzungsanlagen an den Autobahnanschlussstellen keine
Nachteile für den ÖPNV entstehen. Dieser Nachweis ist bisher nicht
geführt.
2.6
Großräumige Alternativen - Ausbau des überörtlichen Straßennetzes –
flankierende Maßnahmen
2.6.1
Ausbau der B 20 und B 85
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg sieht den umgehenden 4-spurigen Ausbau der
Verbindung Straubing-Schwandorf (B 20 und B85) als einen
wesentlichen Baustein für eine Entschärfung der Verkehrsprobleme im
Großraum Regensburg an.
Der Freistaat Bayern ist hierzu in die Pflicht zu nehmen, die
notwendigen Planungsverfahren umgehend voranzutreiben und die
Finanzierung der Maßnahme zu bewerkstelligen.
Begründung:
Der 4-spurige optimierte Ausbau dieser bereits vorhandenen
Bundesstraße auf der bestehenden Trassenführung wäre eine zeitnah zu
realisierende Alternativroute für das Verkehrsaufkommen, dass den
Raum Regensburg jetzt auf dem Weg von der A 3 (östlich Straubing)
zur A 93 nördlich Schwandorf) und umgekehrt nur als Durchgangsroute
nutzt. Darüber hinaus könnte der Verkehr aus der Region Cham und aus
Tschechien, der sein Ziel nicht in Regensburg oder in Richtung
München hat über diese Verbindung weiträumig um die Region
Regensburg herumgeführt werden. Auf die Verbesserung der Anbindung
des Landkreises Cham an das Autobahnnetz darf ergänzend hingewiesen
werden.
2.6.2
Ausbau der A 3
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg tritt nachdrücklich für den 6-spurigen Ausbau
der A3 zwischen dem AK Regensburg und der AS Rosenhof und die
Verwirklichung notwendiger Lärmschutzbauwerke ein.
Der Freistaat Bayern ist aufzufordern die notwendigen planerischen
Vorarbeiten umgehend zum Abschluss zu bringen und die Maßnahme als
vordringliches Projekt in seinen Planungen und in den Abstimmungen
mit dem Bund vorzustellen.
Begründung:
Die Kapazitätsgrenzen der A 3 im
genannten Bereich sind bereits heute zeitweise überschritten, so
dass angesichts der Prognosen zur Entwicklung des
Verkehrsaufkommens eine umgehende Realisierung des 6-spurigen
Ausbaus unumgänglich ist. Insbesondere der prognostizierte weitere
Anstieg des Schwerlastverkehrs stellt die Notwendigkeit dieses
Straßenausbaues heraus.
2.6.3
Optimierung der Verkehrsbeziehungen am AK Regensburg
Die SPD in Stadt und
Landkreis Regensburg unterstützt die Überlegungen des Gutachters zur
Optimierung der Verkehrsströme am Autobahnkreuz Regensburg.
Dies gilt für den Verkehr aus und in Richtung Holledau zur A 3
(Passau) ebenso, wie auch für den Verkehr aus Richtung Weiden.
Die zuständige Straßenbauverwaltung des Freistaats Bayern sollte
beauftragt werden die dafür notwendigen Planungen alsbald in Angriff
zu nehmen.
Begründung:
Das Autobahnkreuz Regensburg ist an seiner Kapazitätsgrenze
angelangt. Insbesondere die derzeitige Ausgestaltung des
Autobahnkreuzes für den „Über-Eck-Verkehr“ von der A 93 zur A 3
(Passau) ist verbesserungsbedürftig. Die entsprechenden Überlegungen
des Gutachtens sollten deshalb zwingend und beschleunigt weiter
verfolgt werden.
2.6.4
Ausbau des P+R-Angebots
Die SPD in Stadt und Landkreis Regensburg fordert einen Ausbau des
Angebots an P&R Anlagen und Pendlerparkplätzen in der Region
Regensburg. Soweit möglich ist auf eine Verbesserung der ÖPNV
Anbindung solcher Anlagen hinzuwirken.
Die Landkreisgemeinden sind in dieser Frage gefordert, zusammen mit
dem RVV ein P&R Konzept für die Region zu entwickeln.
Begründung:
P&R Anlagen und Pendlerparkplätze sind geeignet, einen Umstieg
insbesondere von Berufspendlern auf den ÖPNV oder die Bildung von
Fahrgemeinschaften zu fördern und damit eine Reduzierung des
Individualverkehrs im Stadt-Umland-Bereich zu ermöglichen.
3.
Schlussbemerkungen
Die SPD in Stadt und Landkreis
Regensburg in Stadt und Landkreis stellt sich der Verantwortung für
die Region und sieht die Region als einen gemeinsamen Handlungs- und
Entwicklungsraum an, in dem über Gemeindegrenzen hinweg eine
verantwortliche Politik nur im Miteinander der vor Ort handelnden
Entscheidungsträger sinnvoll sein kann.
Die SPD in Stadt und Landkreis
Regensburg anerkennt dabei die Notwendigkeit zum Kompromiss zwischen
Stadt und Landkreis sowie zwischen den einzelnen Städten und
Gemeinden der Region.
Diese Maxime soll das Handeln der
SPD in Stadt und Landkreis Regensburg in Kreis- und Stadtverband, in
Stadtrats- und Kreistagsfraktion in der Zukunft noch stärker als
bisher leiten.
Die SPD in Stadt und Landkreis
Regensburg hat ihren Fähigkeit und ihren Willen zu regionalem Denken
in der Frage der Schulpolitik bereits unter Beweis gestellt. Sie
wird ihre Anstrengungen darauf richten, dieses regionale Denken auch
auf weitere Felder des kommunalpolitischen Handelns zu Übertragen.
Die hier vorliegenden Leitlinien zur Verkehrsentwicklung in der
Region Regensburg sind ein Angebot der SPD in Stadt und Landkreis
Regensburg zu einer verantwortungsbewussten und zukunftsorientierten
Entwicklung von Stadt und Landkreis Regensburg beizutragen.
Regensburg,
09.Januar 2006
für den SPD Unterbezirk Regensburg
Joachim Wolbergs
Unterbezirksvorsitzender |