15.09.2004

Informationen zur
Grundsicherung für Arbeitssuchende

Die aktuelle Diskussion in den Medien wird vielfach vom 
Begriff "Hartz IV" bzw. Arbeitslosengeld II bestimmt. 

Was steckt hinter diesen Begriffen? 

Was bedeuten sie für die Betroffenen?

Die SPD Stadtratsfraktion hat sich mit der Frage, wie die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in der Stadt Regensburg organisatorisch stattfinden soll und was Hartz IV für die Betroffenen bedeutet auseinandergesetzt und nachfolgend einige Grundlagen und Beispiele für Sie zusammengestellt.

Was berichten die Medien?:

Julie (25),ungelernte Arbeiterin: „Ich bin seit der Geburt meines Sohnes Damian arbeitslos, wie soll ich ab Januar mit 345 Euro plus Kindergeld auskommen? Gerade wurde meine Miete erhöht."

Holger (38), arbeitsloser Lagerarbeiter: „Ich habe bereits kurz nach der Wende 1990 meinen Job verloren. Von den 345 Euro, die ich ab Januar bekomme, kann ich kaum leben."

Sascha (23), Schlosser, Nicole (21), Sophie (2) und Marie (12 Tage): „Von den 650 Euro Arbeitslosengeld plus Kindergeld bleibt nichts übrig. Wie viel wir ab Januar bekommen, wissen wir nicht – die Fragebögen sind viel zu kompliziert. Ich nehme lieber jeden Billigjob an, als mich mit den Formularen rumzuschlagen."

Einführung - oder, worum geht’s eigentlich wirklich?

Ab 01.01.2005 wird die neue Leistung „Grundsicherung für Arbeitssuchende" (Arbeitslosengeld II) an die Stelle von Sozial- und Arbeitslosenhilfe treten.

Die neue Leistung wird von zwei Trägern erbracht, nämlich der Kommune und der Bundesagentur für Arbeit.

Einführung:

Arbeitslosengeld II ist - anders als das „klassische Arbeitslosengeld" - keine Versicherungsleistung für die der Hilfeempfänger vorher Beiträge bezahlt hat.

Arbeitslosengeld II wird - wie bisher die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe -ausschließlich aus Steuermitteln finanziert.

Zuständigkeit der Kommune:

Die kreisfreie Stadt bzw. der jeweilige Landkreis ist zuständig für

  • die Leistungen für Unterkunft und Heizung,
  • die Kinderbetreuungsleistungen,
  • die Schuldner- und Suchtberatung,
  • die psychosoziale Betreuung,
  • die Leistung für Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung,
  • die Leistungen bei mehrtägigen Klassenfahrten.

Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit:

Die Bundesagentur für Arbeit, ist zuständig für alle übrigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Insbesondere also für

  • alle arbeitsmarktbezogenen Eingliederungsleistungen, z.B. Beratung, Vermittlung, Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung,
  • die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarfe),
  • die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, inkl. Sonderbeitrag für Zahnersatz.

 

Zuständigkeit im Stadtgebiet Regensburg:

Für Regensburg wird eine Arbeitsgemeinschaft in gemeinsamer Trägerschaft der Stadt Regensburg und der Agentur für Arbeit die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende „aus einer Hand" anbieten.

Dafür werden etwa 70 bis 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung und der Agentur für Arbeit eingesetzt (1 Sachbearbeiter wird 150 Fälle betreuen). Zusätzliches Personal für die Anlaufphase nicht eingerechnet.

Wer erhält diese Leistungen?

Anspruch auf Leistungen haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen, im Alter von 15 bis unter 65 Jahren.

Leistungen können darüber hinaus auch die Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, dies sind z.B. Angehörige und Lebenspartner.

Wer gilt als erwerbsfähig?

Erwerbsfähig sind Personen (zwischen 15 und 65), die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sein könnten und nicht wegen Krankheit, Behinderung oder Schulpflicht auf absehbare Zeit daran gehindert sind.

Wer gilt als hilfebedürftig?

Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn der eigene Unterhaltsbedarf und der Unterhaltsbedarf der in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln gesichert werden kann.

Arbeitslosengeld II - Grundsatz

Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten das sogenannte Arbeitslosengeld II, die weiteren Mitglieder der Bedarfgemeinschaft das sogenannte Sozialgeld.

Dieses umfasst

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,
  • unter bestimmten Voraussetzungen einen befristeten Zuschlag.

Arbeitslosengeld II - Höhe der Leistung

Die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II beträgt

für Alleinstehende und für Alleinerziehende
 mit minderjährigen Kindern                              345 €

für Ehe- oder Lebenspartner ab Beginn
des 19. Lebensjahres                                        311 €

für Kinder vom 15. bis 18. Lebensjahr             276 €

für Kinder bis zur Vollendung des 
14.Lebensjahres                                                207 €

Arbeitslosengeld II - sog. Mehrbedarfe

Neben den Regelleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Aufwendungen übernommen werden, z.B.

  • für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • für Menschen mit Behinderung,
  • für Ernährung, wenn eine kostenaufwändigere Ernährung aus medizinischen Gründen nachweislich erforderlich ist.

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung

Unterkunfts- und Heizkosten bei Mietwohnungen werden, soweit sie angemessen sind, in Höhe der tatsächlichen Kosten übernommen.

Die Angemessenheit der Kosten beurteilt sich z.B. nach

  • der Zahl der Familienangehörigen und deren Alter,
  • der Zahl der vorhanden Räume,
  • dem örtlichen Mietniveau,
  • den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes.

Zu den Unterkunfts- und Heizkosten bei selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen gehören

  • die Grundsteuer,
  • die Gebäudeversicherung,
  • Erbbauzinsen,
  • Nebenkosten wie bei Mietwohnungen,
  • Schuldzinsen für Hypotheken (jedoch nicht die Tilgungsraten).

Arbeitslosengeld II - einmalige Leistungen

Neben den Regelleistungen gibt es Leistungen für

  • die Erstausstattung für die Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten,
  • die Erstausstattung für Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt,

sowie

  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

Arbeitslosengeld II - Bezugsdauer

Das Arbeitslosengeld II wird bei vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zeitlich unbegrenzt gewährt, d.h. längstens bis zu Erreichung der Altersgrenze für Erwerbsfähigkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Die Bewilligung erfolgt jeweils für 6 Monate. Eine Verkürzung bzw. eine Verlängerung dieses Bewilligungszeitraums ist in begründeten Einzelfällen möglich.

Anrechnung von Einkommen

Als Einkommen der Bedarfgemeinschaft, dass zu berücksichtigen ist gehören

  • Einnahmen aus nichtselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit,
  • Unterhaltsleistungen oder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Arbeitslosen- oder Krankengeld,
  • Kapital- und Zinserträge, Miet- und Pachteinnahmen,
  • Kindergeld.

Vom Einkommen abzuziehen sind z.B.

  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung,
  • angemessene private Versicherungen,
  • Altervorsorgebeiträge (Riester-Rente),
  • Werbungskosten (Gewerkschaftsbeiträge, Aufwendungen für Arbeitsmittel und Berufkleidung)
  • Freibeträge bei Erwerbstätigkeit (als Anreiz für die Beschäftigungsaufnahme)

Als Einkommen nicht zu berücksichtigen (privilegiertes Einkommen) sind

  • Erziehungsgeld,
  • Leistungen der Pflegeversicherung,
  • Blindengeld,
  • Arbeitsförderungsgeld in Werkstätten für Menschen mit Behinderung,
  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Zu berücksichtigendes Vermögen

Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter einer Person, dazu gehören

  • Bargeld und Bankguthaben (wie z.B. Girokonten, Festgelder, Sparbücher, Wertpapiere, Bausparguthaben, Aktien, Fondanteile, Lebensversicherungen),
  • Haus und Grundeigentum, sowie dingliche Rechte an Grundstücken,
  • bewegliches Vermögen (wie z.B. Antiquitäten, Gemälde, Münz- und Briefmarkensammlungen).

Freibeträge beim Vermögen

  • Grundfreibetrag 200 € pro Lebensjahr für den Hilfeempfänger und seinen/ihren Partner (mindestens 4100 €/höchstens 13000 €),
    bei über 57 jährigen 520 € pro Lebensjahr,
  • Grundfreibetrag je Kind 4100 € (z.B. Ausbildungsversicherung oder Sparguthaben)
  • Riester-Verträge,
  • Altersvorsorge, wenn die Verwertung vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich ausgeschlossen ist (Höhe wie bei Grundfreibetrag),
  • 750 € pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für notwendige Anschaffungen.

Nicht als Vermögen wird berücksichtigt

  • angemessener Hausrat,
  • ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
  • angemessene/s selbstbewohnte/s Eigentumswohnung oder Hausgrundstück,
  • Sachen und Rechte, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich wäre.

Beispiele für die Höhe des Arbeitslosengeldes II

Beispiel (1)

Familie, 4 Personen (Vater 45, Mutter 43, beide erwerbsfähig, Kinder 12 u. 10 Jahre)

Vater                                                     311 €

Mutter                                                    311 €

Kind 12 Jahre                                       207 €

Kind 10 Jahre                                       207 €

Miete - 3 ZKB inkl. Heizung + NK      600 €

Leistungen nach Hartz IV                 1636 €

 

Beispiel (2)

Familie, 5 Personen (Vater 45, Mutter 43, beide erwerbsfähig, Kinder 15, 12 u. 10 Jahre)

Vater                                                     311 €

Mutter                                                    311 €

Kind 15 Jahre                                       276 €

Kind 12 Jahre                                       207 €

Kind 10 Jahre                                       207 €

Miete - 3 ZKB inkl. Heizung + NK      600 €

Leistungen nach Hartz IV                 1912 €

 

Beispiel (3)

Alleinerziehende Mutter, 1 Kind (5 Jahre)

Mutter                                                                           345 €

Alleinerziehendenzuschlag für ein Kind
unter 7 Jahre (36 % aus 345 €)                                 112 €

Kind 5 Jahre                                                                207 €

Miete - 2 ZKB inkl. Heizung + NK                              425 €

Leistungen nach Hartz IV                                          1089 €

 

Beispiel (4)

Alleinerziehende Mutter, 1 Kind (12 Jahre)

Mutter                                                                              345 €

Alleinerziehendenzuschlag für ein Kind
über 7 Jahre (12 % aus 345 €)                                       42 €

Kind 12 Jahre                                                                 207 €

Miete - 2 ZKB inkl. Heizung + NK                                 425 €

Leistungen nach Hartz IV                                            1019 €

Zum Vergleich einige Arbeitseinkommen

Alleinerziehende ALG II                                                  1019 €

Friseurin (Brutto ohne Zulagen und Kindergeld)             1097 - 1140 €

Familie mit 2 Kindern ALG II                                           1636 €

Familie mit 3 Kindern ALG II                                           1912 €

Elektroinstallateur (Brutto o. Zulagen/Kindergeld)            1643 €

Metzger (Brutto o. Zulagen/Kindergeld)                             1589 - 1889 €

Bäcker (Brutto o. Zulagen/Kindergeld)                               1518 - 1700 €

Autoverkäufer (Brutto o. Zulagen/Kindergeld)                    1610 €

Facharbeiter-Textil (Brutto o. Zulagen/Kindergeld)           1621 €

Beispiel zur Vermögensfreigrenze

Familie, 4 Personen (Vater 45, Mutter 43, beide erwerbsfähig, Kinder 12 u. 10 Jahre)

Vater, 45 Jahre, 45 x 200 Euro                                       9000 €

Mutter, 43 Jahre, 43 x 200 Euro                                      8600 €

2 Kinder je 4100 Euro                                                       8200 €

Freibetrag für notwendige Anschaffungen
bei 4 Personen 4 x 750 Euro                                           3000 €

Zulässiges geschütztes Gesamtvermögen                    28800 €

Darüber hinaus bleibt im Beispielsfall gegebenenfalls unberücksichtigt

private Altersvorsorge (bis 17600 €), alle Riester-Rentenansprüche, 2 Autos, angemessener Hausrat, Eigentumswohnung oder Haus.

Wer glaubt, sich nicht mehr mit der SPD identifizieren zu können, weil

z.B.  Hartz IV und andere Dinge aus der Agenda 2010 so „unsozial" sind, sollte einmal diese Alternativen und Aussagen von  Politikern bedenken:

Arbeitspflicht für Empfänger von Arbeitslosengeld II. (Stoiber, 19.07.)

Kopfpauschale a la Rürup bedeutet, dass 13,5 Millionen Haushalte ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen müssen. Jeder Alleinstehende unter 1300 € und jedes Ehepaar unter 2600 € Einkommen wären davon betroffen. (Aussage VdK, 19.07)

Kündigungsschutz für neu Eingestellte erst in Betrieben über 20 Beschäftigte (Dr. F.J. Jung, CDU, 15.07.)

Kündigungsschutz ganz abschaffen (Friedrich Merz, CDU, 25.07.)

Das Betriebsverfassungsgesetz muss grundsätzlichen Änderungen unterworfen werden. (Dr. F.J. Jung, 15.07.)

Sozialhilfe = „Mindestlohn fürs Nichtstun". ( Dr. F.J. Jung, 15.07.)

   

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